Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Algemeines

1.1 In diesen Allgemeinen Bedingungen (im Folgenden auch: „AGB“) gelten die folgenden Definitionen:

Angebot(e): jedes von MAXIMIZD mündlich oder schriftlich unterbreitete Angebot zum Abschluss eines Vertrages und zur Durchführung eines Auftrags.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Leistung(en): die vereinbarten Tätigkeiten, die MAXIMIZD im Auftrag des Kunden durchführt, einschließlich (Social) Media-Beratung, (Social) Media-Strategie, Personalberatung und Durchführung von Marketing- und Rekrutierungskampagnen über (Social) Media im Auftrag des Kunden.
Leads: potenzielle Kunden oder potenzielle Mitarbeiter des Kunden über den Auftrag.
Materialien: alle von MAXIMIZD im Rahmen des Auftrags entwickelten oder gestalteten Materialien, einschließlich Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Skizzen und Zeichnungen.
MAXIMIZD: die offene Handelsgesellschaft Maximizd, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer: 80247555.
Medien: gedruckte, audiovisuelle, auditive und digitale Medien, im weitesten Sinne des Wortes.
Medienkampagne: der Zeitraum, in dem MAXIMIZD im Auftrag des Kunden Medienplatzierung(en) für den Auftrag platziert.
Medienplatzierung: eine Veröffentlichung, Werbeanzeige oder Kampagne zugunsten des Kunden auf einer Medienplattform.
Medienplattform(en): eine (digitale) Plattform, auf der MAXIMIZD Medien im Auftrag des Kunden platziert oder zeigen lässt.
Auftrag bzw. Aufträge: die zwischen MAXIMIZD und dem Kunden vereinbarte(n) Leistung(en), die MAXIMIZD erbringen wird, und die (finanziellen) Bedingungen, unter denen dies erfolgt. 
Auftragsbestätigung: die Bestätigung des Auftrags oder ein vom Kunden unterzeichnetes Angebot (Angebot).
Kunde: die natürliche oder juristische Person, die MAXIMIZD einen Auftrag erteilt.
Parteien: MAXIMIZD und Kunde gemeinsam.
Honorar: der Betrag, den der Kunde MAXIMIZD für die von MAXIMIZD im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen schuldet.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Aufträge sowie für alle sich daraus ergebenden oder danach folgenden zukünftigen Angebote und Aufträge. 
1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Vereinbarungen im Angebot oder im Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Vereinbarungen im Angebot oder im Auftrag Vorrang. 
1.4 MAXIMIZD widerspricht ausdrücklich jedem Angebot des Kunden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden anzuwenden, auch wenn MAXIMIZD dies nicht gesondert oder ausdrücklich tut. 
1.5 MAXIMIZD ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Bei Änderungen werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden rechtzeitig zugesandt. Eine Änderung tritt zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft oder in Ermangelung dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung dem Kunden bekannt gegeben wurde.

2. Zustandekommen des Auftrags

2.1 Vor dem Zustandekommen des Auftrags wird MAXIMIZD dem Kunden ein Angebot unterbreiten, das einen Vorschlag zum Abschluss eines Auftrags gegen ein vorgeschlagenes Honorar enthält. 
2.2 Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich angenommen hat, wenn MAXIMIZD den Auftrag mit einer Auftragsbestätigung bestätigt hat oder wenn MAXIMIZD mit der tatsächliche Ausführung begonnen hat. 
2.3 MAXIMIZD wird in der Auftragsbestätigung u.a. festhalten, welche Leistungen zwischen den Parteien vereinbart wurden, wie lange der Auftrag dauert, wie lange die Medienkampagne dauert, welche Medienplattformen genutzt werden und welches Entgelt der Kunde für die Durchführung des Auftrages zu zahlen hat.. 
2.4 MAXIMIZD ist nicht verpflichtet, Tätigkeiten oder Leistungen auszuführen, die nicht in der Auftragsbestätigung genannt sind. Verlangt der Kunde zusätzliche Tätigkeiten oder Leistungen von MAXIMIZD, werden sich die Parteien beraten und ein (zusätzliches) Honorar vereinbaren.
2.5 Führt MAXIMIZD auf Wunsch des Kunden zusätzliche Tätigkeiten oder Leistungen aus, ohne dass ein (zusätzliches) Honorar vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, ein angemessenes Honorar für diese zusätzlichen Tätigkeiten oder Leistungen zu zahlen. 

3. Auftrag

3.1 Ein Auftrag gilt für die vereinbarte feste Laufzeit, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird schriftlich eine unbestimmte Laufzeit festgelegt.
3.2 Wird eine bestimmte Dauer einer Medienkampagne vereinbart, so beginnt die vereinbarte Dauer an dem Tag, an dem die Medienkampagne online gestellt wird, es sei denn, die Parteien haben vorher etwas anderes vereinbart.
3.3 MAXIMIZD hat lediglich eine Hinwirkungspflicht. MAXIMIZD übernimmt keine Garantie, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3.4 Soweit MAXIMIZD eine bestimmte Reichweite, eine Anzahl von Sekunden Sendezeit, eine Anzahl von Spots und sonstige Qualitäts- oder Quantitätsangaben nennt, handelt es sich lediglich um eine Angabe. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, MAXIMIZD rechtzeitig alle Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die MAXIMIZD ihrer Meinung nach für die Ausführung des Auftrags benötigt oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen müsste, dass MAXIMIZD sie für die Ausführung des Auftrags benötigt. 
3.6 Auf Verlangen von MAXIMIZD wird der Kunde ihr (als Administrator) Zugang zu den Social-Media-Accounts (Medienplattformen) für die Durchführung des Auftrags und die Platzierung von Medien (Medienplatzierung) gewähren. 
3.7 Der Kunde garantiert, dass er selbst keinen (direkten) Kontakt mit Medienplattformen und Dritten in Bezug auf den Auftrag haben wird. Nimmt der Kunde dennoch selbst Kontakt zu Medienplattformen und Dritten auf und trifft z.B. Absprachen, so kann der Kunde diese Absprachen oder deren finanzielle Folgen MAXIMIZD nicht nachteilig zurechnen. In diesem Fall ist der Kunde stets verpflichtet, die Verpflichtungen aus dem Auftrag gegenüber MAXIMIZD zu erfüllen.
3.8 MAXIMIZD ist in keinem Fall für die Kommunikation oder Dienstleistungen einer Medienplattform oder sonstiger Dritter verantwortlich. 
3.9 MAXIMIZD ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags eines Dritten zu bedienen. 

4. Beendigung des Auftrags

4.1 Aufträge für die vereinbarte feste Laufzeit können nicht kostenlos vorzeitig beendet werden. 
4.2 Will der Kunde einen Auftrag, eine Medienkampagne oder eine Medienplatzierung vorzeitig abbrechen, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises und es erfolgt keine Rückerstattung. 
4.3 Wenn der Kunde eine eingestellte Medienkampagne oder Medienplatzierung während der Dauer des Auftrags wieder aufnehmen möchte, schuldet der Kunde ein (zusätzliches) Honorar. MAXIMIZD ist jedoch nicht verpflichtet, eine eingestellte Medienkampagne oder Medienplatzierung unentgeltlich neu zu starten. 
4.4 Eine Medienkampagne zur Anwerbung von Mitarbeitern, die durch die Einstellung eines Mitarbeiters durch den Auftraggeber vorzeitig zum Erfolg führt, kann vorzeitig beendet werden, wobei auch dies die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Betrags unberührt lässt. 
4.5 Beendet der Kunde eine Medienkampagne oder Medienplatzierung vorzeitig, kann MAXIMIZD einen Rabatt auf den nächsten Auftrag gewähren, ist hierzu aber nicht verpflichtet..
4.6 Kommt der Kunde einer sich für ihn aus dem Auftrag ergebenden Verpflichtung nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach und bleibt der Kunde auch nach Aufforderung durch MAXIMIZD in Verzug, so ist MAXIMIZD ohne weitere Ankündigung oder gerichtliche Intervention berechtigt:
a. die Ausführung des Auftrags aussetzen, bis die genannte Verpflichtung erfüllt ist;
b. den Auftrag ganz oder teilweise zu beenden oder bzw. den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen;
dies alles nach alleinigem Ermessen von MAXIMIZD und unbeschadet der sonstigen Rechte von MAXIMIZD, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatz oder Vertragsstrafen und ohne dass MAXIMIZD dem Kunden gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. 
4.7 Macht MAXIMIZD von der in diesem Artikel genannten Auflösungsbefugnis Gebrauch, ist MAXIMIZD berechtigt, einem dem Kunden eventuell zu erstattenden Betrag mit einem Honorar für bereits erbrachte Leistungen und/oder einem Honorar für entgangenen Umsatz zu verrechnen.
4.8 MAXIMIZD ist berechtigt, den Auftrag sofort zu kündigen, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, wenn ihm Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn ein (gesetzliches) Umschuldungsprogramm für anwendbar erklärt wird, wenn das Unternehmen liquidiert oder aufgelöst wird und wenn ein oder mehrere Vermögenswerte des Kunden gepfändet werden, unbeschadet des Rechts, Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Umstand unverzüglich mitzuteilen.
4.9 In einem Fall wie in Artikel 4.8 beschrieben, werden alle Forderungen von MAXIMIZD gegenüber dem Kunden in voller Höhe fällig. 

5. Preise und Honorar

5.1 Alle Preise von MAXIMIZD sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Abgaben, Steuern oder Nebenkosten (Versand- und Transportkosten). 
5.2 Der vereinbarte Preis beinhaltet das Honorar für die Leistungen von MAXIMIZD und die Kosten für eine Medienplatzierung. 
5.3 In der Auftragsbestätigung wird angegeben, welche Leistungen zu welchem Tarif erbracht werden. Dies kann auch aus der Tarifübersicht von MAXIMIZD hervorgehen. 
5.4 In der Auftragsbestätigung werden auch die von MAXIMIZD berechneten Kosten für die vereinbarten Medienplatzierungen angegeben. Erhöht eine Medienplattform während der Dauer des Auftrags die Kosten für eine Medienplatzierung oder erhebt sie eine Vertragsstrafe oder eine zusätzliche Gebühr, so gehen diese zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden. 
5.5 Wenn und soweit MAXIMIZD im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags von Dritten (einschließlich einer Medienplattform) ein Honorar, eine Provision oder einen Rabatt erhält, hat MAXIMIZD Anspruch auf dieses Honorar, diese Provision oder diesen Rabatt und dies hat keinen Einfluss auf den zwischen MAXIMIZD und dem Kunden vereinbarten Preis. Dabei ist es unerheblich, ob das Honorar, die Provision oder der Rabatt im Zusammenhang mit den vom Kunden über MAXIMIZD getätigten Ausgaben bei einer Medienplattform oder einem Dritten steht oder diesen zugerechnet werden kann. 
5.6 Mehrarbeiten, die über den vereinbarten Preis hinausgehen, werden zu den üblichen, zuletzt berechneten Tarifen in Rechnung gestellt. 

6. Zahlung

6.1 Der vom Kunden an MAXIMIZD zu zahlende Preis ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von MAXIMIZD angegebenes Konto zu überweisen.
6.2 Die Zahlung des vereinbarten Preises hat ohne Abzug, Aufrechnung, Skonto oder Aussetzung, aus welchem Grund auch immer, zu erfolgen. 
6.3 Ist der Kunde mit der Rechnung (bzw. deren Höhe) nicht einverstanden, hat er dies MAXIMIZD innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen.
6.4 Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist ist der Kunde sofort in Verzug ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Der Kunde ist dann auch sofort zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat verpflichtet. 
6.5 MAXIMIZD ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass der Kunde die fälligen Beträge nicht (fristgemäß) zahlen wird. 
6.6 Wenn der Kunde nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist in einer Zahlungserinnerung, Mahnung, oder Aufforderung den fälligen Betrag und die Zinsen nicht bezahlt hat, schuldet er auch  die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten und eventuelle Gerichtskosten. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich stets auf 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf € 300,00 ohne MwSt., unbeschadet des Rechts von MAXIMIZD, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, wenn diese höher sind. 
6.7 Vom Kunden geleistete Zahlungen dienen immer zuerst zur Reduzierung der Zinsen, dann der (außer-)gerichtlichen (Inkasso-)Kosten und anschließend der Rechnungsbeträge. 

7. Höhere Gewalt

7.1 Kann MAXIMIZD ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen, werden die Verpflichtungen von MAXIMIZD für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt. 
7.2 Wenn die Situation höherer Gewalt einen Monat gedauert hat, sind beide Parteien berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise per Einschreiben zu kündigen. 
7.3 Im Falle von höherer Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf (Schadens-)Ersatz, auch dann nicht, wenn MAXIMIZD durch die höhere Gewalt begünstigt würde. Die Rechtsgrundlage für bereits erbrachte Leistungen von MAXIMIZD bleibt trotz der Kündigung erhalten, ebenso wie die gegenseitige Zahlungsverpflichtung des Kunden. 
7.4 Unter höherer Gewalt von MAXIMIZD ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb des Einflussbereichs von MAXIMIZD liegt und durch den die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise behindert wird oder durch den die Erfüllung der Verpflichtungen von MAXIMIZD vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags vorhersehbar war. Als solche Umstände gelten auch die Weigerung oder das Versäumnis einer Medienplattform, die Medienplatzierung ordnungsgemäß, fristgerecht oder anderweitig auszuführen, sonstige Unzulänglichkeiten einer Medienplattform, digitale Probleme wie u.a. Stromausfälle und Vireninfektionen und Internetausfälle sowie jeder vom Willen von MAXIMIZD und des Kunden unabhängige Umstand, der dazu führt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen oder die Medienplatzierung nicht, nicht fristgerecht und/oder nicht vollständig erbracht werden können. 
7.5 Die Parteien unterrichten sich gegenseitig so schnell wie möglich über eine (mögliche) Situation höherer Gewalt. 

8. Haftung

8.1 MAXIMIZD haftet nur in den unten in diesem Artikel genannten Fällen. Dies gilt für jeden möglichen Haftungsgrund, sowohl vertraglich als auch außervertraglich. 
8.2 MAXIMIZD übernimmt keinerlei Haftung für indirekte Schäden des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Umsatz und/oder entgangenen Gewinn. 
8.3 MAXIMIZD haftet für Schäden nur bis zur Höhe des Betrages, den ihr Versicherer im Rahmen des Versicherungsschutzes an MAXIMIZD zahlt.
8.4 Kann sich MAXIMIZD nicht auf die Beschränkung in Artikel 8.3 berufen, ist die Haftung auf maximal (den Teil des) Rechnungsbetrags beschränkt, der dem Kunden in Bezug auf die betreffende Leistung in Rechnung gestellt wurde, durch die der Schaden verursacht wurde.
8.5 MAXIMIZD haftet in keinem Fall für Schäden im Falle von höherer Gewalt.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, MAXIMIZD innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung des Schadens oder der haftungsbegründenden Tatsache schriftlich zu informieren, andernfalls erlischt die Reklamationsmöglichkeit.  
8.7 Ungeachtet einer etwaigen Haftung von MAXIMIZD ist der Kunde in keinem Fall berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder mit einem etwaigen Schadensersatzanspruch aufzurechnen.
8.8 Das Vorstehende gilt unbeschadet der Haftung von MAXIMIZD aufgrund von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit.
8.9 Der Kunde stellt MAXIMIZD von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Beauftragung frei, einschließlich der Ansprüche von Medienplattformen. 
8.10 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.  

9. Geistiges Eigentum

9.1 Alle Rechte des geistigen oder industriellen Eigentums an den Materialien liegen ausschließlich bei MAXIMIZD. 
9.2 Der Kunde erhält lediglich die Nutzungsrechte an den Materialien und darf die Materialien für seinen eigenen Gebrauch ändern, vervielfältigen oder Kopien davon anfertigen. 
9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Materialien vertrauliche Informationen und Geschäftsinformationen von MAXIMIZD enthalten können und er verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen und Geschäftsinformationen geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen. 

10. Zur Verfügung gestellten Daten und Informationen

10.1 Im Rahmen der Ausführung eines Auftrags werden MAXIMIZD Informationen und Daten von Leads zur Verfügung gestellt. MAXIMIZD ist verpflichtet, damit sorgfältig umzugehen.
10.2 MAXIMIZD ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ohne Zustimmung des Kunden für alle von MAXIMIZD zu verfolgenden Zwecke zu nutzen. 

11. Sonstige Rechte und Pflichten

11.1 MAXIMIZD ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Kunden aus dem Auftrag auf einen Dritten ihrer Wahl zu übertragen. 
11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MAXIMIZD mit einer Forderung gegen MAXIMIZD (gleich welcher Art) aufzurechnen oder die Forderung an einen Dritten zu verpfänden oder abzutreten oder zu Gunsten eines Dritten zu belasten, noch sich auf eine solche Forderung zu berufen, um die Zahlungsverpflichtungen gegenüber MAXIMIZD ganz oder teilweise auszusetzen. Diese Bestimmung hat sowohl vertragsrechtliche als auch vermögensrechtliche Wirkung.

12. Ausschließlichkeit

12.1 Der Kunde ist während der Laufzeit des Auftrags nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von MAXIMIZD Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, die den Leistungen von MAXIMIZD gleich oder ähnlich sind. 
12.2 Wird die in Artikel 12.1 genannte Zustimmung erteilt und führen die Tätigkeiten des Dritten dazu, dass das vereinbarte Ziel oder das beabsichtigte Ergebnis des Auftrags erreicht wird, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit des vereinbarten Honorars und es erfolgt keine Rückerstattung..
12.3 Dem Kunden ist es sowohl während als auch nach Beendigung des Auftrags untersagt, die Arbeitsweise von MAXIMIZD mit Dritten zu teilen oder Dritten Einblick in die Durchführung des Auftrags durch MAXIMIZD zu gewähren.
12.4 Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel 12 verwirkt der Kunde eine nicht anrechenbare Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß und 500 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts von MAXIMIZD, darüber hinaus vollen Schadensersatz zu fordern. 

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Diese AGB sowie alle Aufträge und Rechtsstreitigkeiten, die diese betreffen und/oder sich daraus ergeben, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. 
13.2 Sofern gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen, werden alle Rechtsstreitigkeiten durch das zuständige Gericht in Den Haag, Niederlande, entschieden.