Allgemeine Bedingungen und Konditionen

  1. Allgemein
 

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Bedingungen“) haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Angebot(e): jedes von MAXIMIZD mündlich oder schriftlich unterbreitete Angebot zum Abschluss eines Vertrages und zur Durchführung einer Abtretung.

Allgemeine Bedingungen: diese Allgemeinen Bedingungen.

Dienstleistung(en): die vereinbarten Aktivitäten, die MAXIMIZD im Auftrag des Kunden durchführt, darunter (Social) Media-Beratung, (Social) Media-Strategie, HR-Beratung und die Durchführung von Marketing- und Rekrutierungskampagnen über (Social) Media im Auftrag des Kunden.

Leads: potenzielle Kunden oder potenzielle Mitarbeiter des Auftraggebers über den Auftrag.

Materialien: alle von MAXIMIZD im Rahmen des Auftrags entwickelten oder gestalteten Materialien, einschließlich Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Skizzen und Zeichnungen.

MAXIMIZD: das Unternehmen Maximizd, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Handelskammernummer: 80247555.

Medien: gedruckte, audiovisuelle, akustische und digitale Medien, im weitesten Sinne des Wortes.

Mediakampagne: der Zeitraum, in dem MAXIMIZD im Auftrag des Kunden Medien für die Bestellung platziert.

Medienplatzierung: eine Veröffentlichung, Anzeige oder Kampagne im Namen des Kunden auf einer Medienplattform.

Medienplattform(en): eine (digitale) Plattform, auf der MAXIMIZD Media im Auftrag des Auftraggebers Werbung schaltet oder geschaltet hat.

Auftrag: die Vereinbarung zwischen MAXIMIZD und dem Kunden über die Leistungen, die MAXIMIZD erbringen wird, und die (finanziellen) Bedingungen, unter denen dies geschieht.

Auftragsbestätigung: die vom Kunden unterzeichnete Bestätigung des Auftrags oder eines Angebots (Preisangabe).

Kunde: die natürliche oder juristische Person, die eine Bestellung an MAXIMIZD erteilt.

Parteien: MAXIMIZD und Auftraggeber zusammen.

Entgelt: der Betrag, den der Kunde MAXIMIZD für die von MAXIMIZD im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen schuldet.

1.2 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Aufträge sowie für alle daraus resultierenden oder folgenden zukünftigen Angebote und Aufträge.

1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Vereinbarungen im Angebot oder der Abtretung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Vereinbarungen im Angebot oder der Abtretung Vorrang.

1.4 MAXIMIZD widerspricht ausdrücklich jedem Angebot des Kunden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden anzuwenden, auch wenn MAXIMIZD dies nicht gesondert oder ausdrücklich tut.

1.5 MAXIMIZD hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Bei Änderungen werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden rechtzeitig zugesandt. Eine Änderung tritt zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft oder in Ermangelung dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung dem Kunden bekannt gegeben wurde.

 

 

  1. Durchführung des Auftrags
 

2.1 Vor Abschluss der Abtretung wird MAXIMIZD dem Auftraggeber ein Angebot mit einem Vorschlag zum Abschluss der Abtretung gegen ein vorgeschlagenes Entgelt unterbreiten.

2.2 Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich angenommen hat, wenn MAXIMIZD den Auftrag mit einer Auftragsbestätigung bestätigt hat oder wenn MAXIMIZD mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags begonnen hat.

2.3 MAXIMIZD wird in der Auftragsbestätigung u.a. angeben, welche Leistungen zwischen den Parteien vereinbart wurden, die Dauer des Auftrags, die Dauer der Medienkampagne, welche Medienplattformen genutzt werden und welches Entgelt der Kunde für die Erfüllung des Auftrags zu zahlen hat.

2.4 MAXIMIZD kann nicht verpflichtet werden, Tätigkeiten oder Leistungen zu erbringen, die nicht in der Auftragsbestätigung erwähnt sind. Falls der Auftraggeber zusätzliche Aktivitäten oder Dienstleistungen von MAXIMIZD benötigt, werden die Parteien dies besprechen und eine (zusätzliche) Gebühr vereinbaren.

2.5 Erbringt MAXIMIZD auf Wunsch des Auftraggebers zusätzliche Leistungen, ohne dass ein (zusätzliches) Honorar vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber für die zusätzlichen Leistungen ein angemessenes Honorar berechnet.

 

 

  1. Zuweisung
 

3.1 Ein Auftrag gilt für die vereinbarte feste Laufzeit, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird schriftlich eine unbefristete Laufzeit festgelegt.

3.2 Wird eine bestimmte Dauer einer Medienkampagne vereinbart, so beginnt die vereinbarte Dauer an dem Tag, an dem die Medienkampagne online gestellt wird, sofern die Parteien nicht im Voraus etwas anderes vereinbaren.

3.3 MAXIMIZD ist nur verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. MAXIMIZD übernimmt keine Garantie, es sei denn, dies wird vorher vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.

3.4 Wenn MAXIMIZD eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Anzahl von Sekunden Sendezeit, eine bestimmte Anzahl von Spots und andere Qualitäts- oder Quantitätsangaben macht, ist dies nur ein Hinweis. Der Kunde kann hieraus keine Rechte ableiten.

3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, MAXIMIZD rechtzeitig alle Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die MAXIMIZD zur Ausführung des Auftrags benötigt oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muss, dass MAXIMIZD sie für die Ausführung des Auftrags benötigt.

3.6 Auf Verlangen von MAXIMIZD wird der Auftraggeber ihr (als Administrator) Zugang zu den Social-Media-Accounts (Medienplattformen) für die Durchführung des Auftrags und die Schaltung von Medien (Medienposting) gewähren.

3.7 Der Kunde garantiert, dass er selbst keinen (direkten) Kontakt mit Medienplattformen und Dritten in Bezug auf den Auftrag haben wird. Nimmt der Auftraggeber dennoch Kontakt zu Medienplattformen und Dritten auf und trifft z.B. Absprachen, so kann der Auftraggeber MAXIMIZD nicht mit diesen Absprachen oder den finanziellen Folgen belasten. In diesem Fall ist der Auftraggeber stets verpflichtet, die Verpflichtungen aus der Beauftragung gegenüber MAXIMIZD zu erfüllen.

3.8 MAXIMIZD ist in keinem Fall für die Kommunikation oder Leistungen einer Medienplattform oder sonstiger Dritter verantwortlich.

3.9 MAXIMIZD ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Bestellung eines Dritten zu bedienen.

 

 

  1. Beendigung der Abtretung
 

4.1 Zeitlich befristete Einsätze können nicht ohne Kosten gekündigt werden.

4.2 Möchte der Kunde einen Auftrag, eine Medienkampagne oder eine Medienplatzierung vorzeitig beenden, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises und es erfolgt keine Rückerstattung.

4.3 Wünscht der Auftraggeber, eine gestoppte Medienkampagne oder Medienplatzierung während der Laufzeit des Auftrags erneut zu starten, ist eine (zusätzliche) Gebühr fällig. MAXIMIZD ist jedoch nicht verpflichtet, eine gestoppte Mediakampagne oder Mediaplatzierung unentgeltlich neu zu starten.

4.4 Eine Medienkampagne zur Anwerbung von Mitarbeitern, die vorzeitig erfolgreich ist, weil der Auftraggeber einen Mitarbeiter einstellt, kann vorzeitig beendet werden, wobei auch dies keinen Einfluss auf die Zahlung der vereinbarten Vergütung hat.

4.5 Beendet der Kunde eine Mediakampagne oder Mediaplatzierung vorzeitig, kann MAXIMIZD einen Rabatt auf den nächsten Auftrag gewähren, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

4.6 Für den Fall, dass der Auftraggeber eine sich aus der Bestellung ergebende Verpflichtung nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt und der Auftraggeber nach einem entsprechenden Hinweis von MAXIMIZD in Verzug bleibt, ist MAXIMIZD berechtigt, ohne weitere Ankündigung oder gerichtliche Intervention

  1. die Ausführung der Abtretung aussetzen, bis die vorgenannte Verpflichtung erfüllt ist;
  2. den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen;

dies alles nach dem ausschließlichen Ermessen von MAXIMIZD und unbeschadet anderer Rechte von MAXIMIZD, wie z.B. die Forderung von Schadensersatz oder Geldbußen, und ohne dass MAXIMIZD verpflichtet ist, den Kunden eine Entschädigung zu zahlen.

4.7 Macht MAXIMIZD von ihrer Befugnis Gebrauch, den Vertrag gemäß diesem Artikel aufzulösen, ist MAXIMIZD berechtigt, eine Rückerstattung mit einer Entschädigung für erbrachte Leistungen und/oder einer Entschädigung für entgangenen Gewinn zu verrechnen.

4.8 MAXIMIZD hat das Recht, die Bestellung sofort zu kündigen, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, ein Zahlungsaufschub gewährt wird, ein (gesetzliches) Umschuldungsverfahren für anwendbar erklärt wird, das Unternehmen liquidiert oder aufgelöst wird und wenn ein oder mehrere Vermögenswerte des Kunden gepfändet werden, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich zu melden.

4.9 In einem Fall wie in Ziffer 4.8 beschrieben werden alle Forderungen von MAXIMIZD gegen den Kunden in voller Höhe fällig.

 

 

  1. Preise und Vergütung
 

5.1 Alle Preise von MAXIMIZD sind in Euro ausgedrückt und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, Zölle, Steuern oder Zusatzkosten (Versand- und Transportkosten).

5.2 Der vereinbarte Preis beinhaltet das Entgelt für die Leistungen von MAXIMIZD und die Kosten für eine Medienplatzierung.

5.3 In der Auftragsbestätigung wird angegeben, welche Leistungen zu welchem Tarif erbracht werden. Dies kann auch aus der Tarifkarte von MAXIMIZD hervorgehen.

5.4 Auch die Kosten für die vereinbarte Medienplatzierung werden in der Auftragsbestätigung angegeben. Erhöht eine Medienplattform im Laufe des Auftrags die Kosten für eine Medienplatzierung oder erhebt sie eine Geldstrafe oder eine zusätzliche Gebühr, werden diese zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.5 Wenn und soweit MAXIMIZD im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung von Dritten (einschließlich einer Medienplattform) eine Gebühr, Provision oder einen Rabatt erhält, hat MAXIMIZD Anspruch auf diese Gebühr, Provision oder diesen Rabatt und dies hat keinen Einfluss auf den zwischen MAXIMIZD und dem Kunden vereinbarten Preis. Dabei ist es unerheblich, ob die Gebühr, Provision oder der Rabatt im Zusammenhang mit Ausgaben steht, die der Kunde über MAXIMIZD bei einer Medienplattform oder einem Dritten getätigt hat oder auf diese zurückzuführen ist.

5.6 Zusätzliche Arbeiten, die über den vereinbarten Preis hinausgehen, werden zu den üblichen Tarifen, die zuletzt berechnet wurden, in Rechnung gestellt.

 

 

  1. Zahlung
 

6.1 Der an MAXIMIZD zu zahlende Betrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von MAXIMIZD angegebenes Konto zu überweisen.

6.2 Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt ohne Abzug, Verrechnung, Skonto oder Aufschub, aus welchem Grund auch immer.

6.3 Ist der Kunde mit der Rechnung (dem Rechnungsbetrag) nicht einverstanden, hat er dies MAXIMIZD innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen.

6.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Kunde sofort in Verzug, ohne dass es eines Verzugsnachweises bedarf. Der Kunde ist dann auch sofort zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat verpflichtet.

6.5 MAXIMIZD ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass der Kunde die fälligen Beträge nicht (rechtzeitig) zahlen wird.

6.6 Wenn der Kunde den fälligen Betrag und die Zinsen nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist in einer Mahnung, Aufforderung oder Vorladung nicht bezahlt, ist der Kunde auch verpflichtet, die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten und eventuelle Gerichtskosten zu bezahlen. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich stets auf 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von € 300,00 ohne MwSt., unbeschadet des Rechts von MAXIMIZD, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, wenn diese höher sind.

6.7 Zahlungen des Auftraggebers werden immer zuerst von den Zinsen, dann von den (außer-)gerichtlichen (Inkasso-)Kosten und danach vom Rechnungsbetrag abgezogen.

 

 

  1. Höhere Gewalt
 

7.1 Kann MAXIMIZD ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen, werden die Verpflichtungen von MAXIMIZD für die Dauer der höheren Gewalt aufgeschoben.

7.2 Wenn die höhere Gewalt einen Monat andauert, haben beide Parteien das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise per Einschreiben zu kündigen.

7.3 Im Falle höherer Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, auch dann nicht, wenn MAXIMIZD durch die höhere Gewalt einen Vorteil hätte. Die Rechtsgrundlage für die Leistung von MAXIMIZD bleibt trotz der Kündigung erhalten, ebenso wie die Zahlungspflicht des Kunden.

7.4 Unter höherer Gewalt von MAXIMIZD ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb des Einflussbereichs von MAXIMIZD liegt und durch den die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise behindert wird oder durch den die Erfüllung der Verpflichtungen von MAXIMIZD vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, unabhängig davon, ob der Umstand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung vorhersehbar war. Zu diesen Umständen zählen die Weigerung einer Medienplattform, die Medienplatzierung ordnungsgemäß, nicht fristgerecht oder anderweitig auszuführen, sonstige Unzulänglichkeiten einer Medienplattform, digitale Probleme wie u.a. Stromausfälle und Vireninfektionen und Störungen im Internet sowie jeder vom Willen von MAXIMIZD und des Kunden unabhängige Umstand, der dazu führt, dass die vertraglichen Leistungen oder die Medienplatzierung nicht, nicht fristgerecht und/oder nicht vollständig erbracht werden können.

7.5 Die Parteien informieren sich gegenseitig so schnell wie möglich über einen (möglichen) Fall von höherer Gewalt.

 

 

  1. Haftung
 

8.1 MAXIMIZD übernimmt nur in den in diesem Artikel genannten Fällen eine Haftung. Dies gilt für jeden möglichen Haftungsgrund, sowohl vertraglich als auch außervertraglich.

8.2 MAXIMIZD haftet in keinem Fall für indirekte Schäden des Kunden, insbesondere nicht für Folgeschäden, Geschäftsausfälle und/oder entgangenen Gewinn.

8.3 MAXIMIZD haftet für Schäden maximal bis zur Höhe des Betrages, der MAXIMIZD von seinem Versicherer im Rahmen des Versicherungsschutzes ausgezahlt wird.

8.4 Falls MAXIMIZD sich nicht auf die Einschränkung in Artikel 8.3 beruft, ist die Haftung auf maximal (den Teil des) Rechnungsbetrags beschränkt, der dem Kunden in Bezug auf den jeweiligen Dienst, der den Schaden verursacht hat, in Rechnung gestellt wird.

8.5 MAXIMIZD haftet in keinem Fall für Schäden im Falle höherer Gewalt.

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, MAXIMIZD innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung des Schadens oder der haftungsbegründenden Tatsache schriftlich zu informieren, andernfalls erlischt die Reklamationspflicht. 

8.7 Ungeachtet einer etwaigen Haftung von MAXIMIZD ist der Auftraggeber in keinem Fall berechtigt, seine Zahlung aufzuschieben oder sich mit einem etwaigen Schadensersatzanspruch zu begnügen.

8.8 Das Vorstehende berührt nicht die Haftung von MAXIMIZD wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

8.9 Der Auftraggeber stellt MAXIMIZD von etwaigen Ansprüchen Dritter in Bezug auf den Auftrag frei, insbesondere von Ansprüchen der Medienplattformen.

8.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. 

 

 

  1. Rechte an geistigem Eigentum
 

9.1 Alle Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum an den Materialien stehen ausschließlich MAXIMIZD zu.

9.2 Der Kunde erhält lediglich die Nutzungsrechte an den Materialien und darf die Materialien für den eigenen Gebrauch verändern, vervielfältigen oder Kopien davon anfertigen.

9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Materialien vertrauliche Informationen und Unternehmensdaten von MAXIMIZD enthalten können und er verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen und Unternehmensdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerden.

 

 

  1. Beschaffte Informationen
 

10.1 MAXIMIZD erhält während der Ausführung der Order Informationen und Daten von Leads. MAXIMIZD verpflichtet sich, diese mit Sorgfalt zu behandeln.

10.2 MAXIMIZD ist berechtigt, die erhaltenen Informationen und Daten ohne Zustimmung des Kunden für alle von MAXIMIZD vorgesehenen Zwecke zu nutzen.

 

 

  1. Sonstige Rechte und Pflichten
 

11.1 MAXIMIZD ist berechtigt, die Rechte und Pflichten, die sie aus dem Vertrag gegenüber dem Kunden hat, auf einen von ihr ausgewählten Dritten zu übertragen.

11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MAXIMIZD mit einer Forderung gegen MAXIMIZD (gleich welcher Art) aufzurechnen oder die Forderung zu verpfänden oder an einen Dritten abzutreten oder zu Gunsten eines Dritten zu belasten, noch sich auf eine solche Forderung zu berufen, um die Zahlungsverpflichtungen gegenüber MAXIMIZD ganz oder teilweise auszusetzen. Diese Bestimmung hat sowohl schuldrechtliche als auch vermögensrechtliche Wirkung.

 

 

  1. Ausschließlichkeit
 

12.1 Der Kunde ist während der Laufzeit des Vertrages nicht berechtigt, Leistungen, die den Leistungen von MAXIMIZD gleich oder ähnlich sind, ohne vorherige Zustimmung von MAXIMIZD durch Dritte erbringen zu lassen.

12.2 Wird die in Artikel 12.1 genannte Genehmigung erteilt und führen die von dem Dritten ausgeführten Tätigkeiten zum Erreichen des vereinbarten Ziels oder des vom Auftragnehmer beabsichtigten Ergebnisses, so wird die Schuld des vereinbarten Honorars nicht berührt und es erfolgt keine Rückerstattung.

12.3 Sowohl während als auch nach Abschluss der Abtretung ist es dem Kunden untersagt, die Arbeitsweise von MAXIMIZD an Dritte weiterzugeben oder Dritten Einblick in die Durchführung der Abtretung durch MAXIMIZD zu geben.

12.4 Ein Verstoß gegen diesen Artikel 12 wird mit einer Geldstrafe in Höhe von € 5.000 pro Verstoß und € 500 für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, geahndet, unbeschadet des Rechts von MAXIMIZD, darüber hinaus vollen Schadensersatz zu verlangen.

 

 

  1. Anwendbares Recht, zuständiger Richter
 

13.1 Auf diese Bedingungen sowie auf alle Aufträge und Streitigkeiten, die mit ihnen zusammenhängen und/oder sich aus ihnen ergeben, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

13.2 Alle Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Den Haag, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.

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